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vom 26.03.2025

Arbeitszeitgesetz in Bewegung: Wöchentlich erlaubte Höchstarbeitszeit

Update am 15.04.2025

 

Am 9. April 2025 einigten sich CDU, CSU und SPD einen Koalitionsvertrag. Unter "Arbeit und Soziales" wird eine Neugestaltung des Arbeitszeitgesetzes vorgeschlagen. Statt der bisherigen täglichen Höchstarbeitszeit soll künftig ein Wochenmodell mehr Flexibilität bringen. Das bedeutet, dass die bisherige Begrenzung von acht bzw. zehn Stunden pro Tag (§ 3 Arbeitszeitgesetz, ArbZG) durch eine Wochenarbeitszeit von maximal 48 Stunden ersetzt werden könnte.

 

PCS Systemtechnik begrüßt die aktuellen Pläne zur Neuregelung des Arbeitszeitgesetzes und empfiehlt Lösungen für eine zuverlässige, rechtssichere Zeiterfassung – zur Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben. Denn die Verantwortung für die korrekte Erfassung der Arbeitszeit bleibt auch künftig bei den Unternehmen, unabhängig von der finalen Ausgestaltung des Gesetzes.

Die angestrebte Umstellung von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mehr Flexibilität ermöglichen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. Doch auch bei flexibleren Regelungen gilt: Eine transparente und zuverlässige Arbeitszeiterfassung bleibt ein zentrales Element im betrieblichen Arbeitszeitmanagement. PCS Systemtechnik unterstützt diese Entwicklung mit leistungsfähigen INTUS Zeiterfassungsterminals, die eine rechtskonforme und flexible Arbeitszeiterfassung ermöglichen.

Moderne Tools zur Dokumentation der erlaubten Höchstarbeitszeit
Die INTUS Zeiterfassungsterminals kombinieren modernes Design mit robuster Technologie – für eine intuitive und aufwandsarme Erfassung der Arbeitszeit:

  • Transparente Zeitkonten für Mitarbeitende
  • Rechtssichere Dokumentation der Arbeitszeiten
  • Grundlage für flexible Arbeitszeitmodelle
  • Datenbasis für Planung und Compliance
  • Flexible Identifikationsmethoden: RFID-Karte, virtueller Ausweis auf dem Smartphone oder Fingerprint-Erfassung

Gerade in Zeiten flexibler Arbeitsmodelle ist es entscheidend, dass die Arbeitszeit verlässlich erfasst und dokumentiert wird – nicht nur zum Schutz der Mitarbeitenden, sondern auch zur rechtlichen Absicherung der Arbeitgeber“, erklärt Sabine Mandl, Rechtsabteilung PCS Systemtechnik.

Vor Ort gewährleisten die INTUS Terminals eine minutengenaue Zeiterfassung und -auswertung. Für mobiles Arbeiten im Homeoffice ergänzt die App INTUS FTC das Portfolio: Sie erlaubt die ortsunabhängige Dokumentation der Arbeitsstunden per Smartphone oder Webbrowser. 

Damit bietet PCS leistungsstarke Werkzeuge, um die Einhaltung gesetzlicher Arbeitszeitgrenzen jederzeit regelkonform nachzuweisen – im Büro, in der Klinik oder in der Produktion. Die Lösungen von PCS sorgen für Transparenz, Kontrolle sowie Rechtssicherheit in der Arbeitszeitgestaltung im Unternehmen.

 

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