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from 21.05.2019

EuGH-Urteil zur Arbeitszeit: PCS empfiehlt elektronische Terminals ergänzt mit mobiler Zeiterfassung.

Nach dem EuGH-Urteil vom 14.05.2019 zur verpflichtenden Zeiterfassung empfiehlt PCS die Einführung einer elektronischen Zeiterfassung: Diese moderne Variante der früheren Stempeluhr schafft Transparenz über geleistete Arbeitsstunden, unterstützt HR bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung und ermöglicht eine flexible Arbeitszeitgestaltung. Aktuelle Zeiterfassungsterminals liefern Beschäftigten und Unternehmen exakte Personaldaten und Arbeitszeitsalden als Grundlage für eine dynamische Gleitzeitregelung.

Die RFID-Ausweise für die Zeiterfassung schaffen außerdem Mehrwert durch smarte Applikationen wie Follow-me-Printing, Access-Lösungen und Kantinenabrechnung. Mitarbeiter im Außendienst nutzen einfach das Smartphone oder den Webbrowser zur Zeiterfassung.

PCS begrüßt Entscheidung des EuGH als richtigen Schritt.
Der Europäische Gerichtshof fordert die Erfassung aller Arbeitszeiten. Mit Blick auf die Gesundheit der Beschäftigten stärkt der EuGH damit das Grundrecht der Arbeitnehmer auf Einhaltung der Höchstarbeitszeiten und der täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten. PCS Systemtechnik begrüßt dieses wegweisende Urteil zum Arbeitnehmerschutz. Als einer der führenden Hersteller von Zeiterfassungsterminals und mit 40 Jahren Expertise sieht PCS zahlreiche Vorteile bei der Nutzung eines Zeiterfassungssystems.

Vorteile einer Zeiterfassung sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber.
Die täglichen Zeitbuchungen bringen zunächst Transparenz und Dokumentation über die geleistete Arbeitszeit. Wird dazu eine Gleitzeitregelung umgesetzt, können sehr flexible Beschäftigungsmodelle umgesetzt werden. Im Sinne von Arbeit 4.0 werden so fein justierte Personaleinsatzpläne realisiert, die Auftragsspitzen mit Mehrarbeit abfedern, während in ruhigeren Zeiten Überstunden abgebaut werden. Flexible Arbeitszeiten kommen Arbeitnehmern auch in Phasen privater Verpflichtungen entgegen, während Unternehmer die bessere Auslastung des Personals schätzen.

Moderne INTUS Zeiterfassungsterminals mit RFID und Touch sind mehr als eine „Stechuhr 4.0“.
Die früheren „Stempeluhren“ haben ausgedient. Die Arbeitszeiten werden heute an multifunktionalen RFID-Zeiterfassungsterminals gebucht. Aktuelle Zeiterfassungsterminals wie das INTUS 5600 überzeugen in der direkten Mitarbeiter-Kommunikation über die Bedienung per Touchscreen, Farbdisplay und Lautsprecher. Statt Stempelkarte dient eine RFID-Karte zur Buchung. Diese Mitarbeiterausweise sind der der Dreh-und Angelpunkt in der Unternehmensorganisation: sie verbinden die Zeiterfassung mit der Bezahlung in der Kantine oder mit dem Access Management. Sie öffnen Mitarbeiterspinde oder autorisieren den Drucker zum Follow-Me-Printing. Wird die Karte für die Unternehmenssicherheit genutzt, können zum Beispiel direkt während der Zeitbuchung tagesaktuelle Zutrittsrechte vom Zeiterfassungsterminal auf den Ausweis geschrieben werden.

Außendienst und Home Office nutzen die mobile Zeiterfassung per INTUS FTC.
Auch die Mitarbeiter im Home Office oder im Außendienst nehmen an der Zeiterfassung teil: mit der mobilen Zeiterfassung INTUS FTC können Buchungen über das Smartphone, Telefon oder den Webbrowser erledigt werden. Mit dieser Lösung entfallen händische Listen oder Korrekturen. Die mobilen Zeitdaten werden in die Zeitwirtschaft weitergeleitet, so lassen sich stationäre und mobile Zeiterfassungssysteme einfach verbinden.

Über 100 Software- und Systemhauspartner von PCS bieten Workforce Management und Personaleinsatzplanung.
Als Hersteller von Zeiterfassungsterminals kooperiert PCS Systemtechnik mit mehr als 100 Software- und Systemhäusern. Diese HR-Spezialisten bieten ein breites Portfolio für alle Branchen und Unternehmensgrößen und realisieren Workforce Management, Personaleinsatzplanung und Arbeitszeiterfassung im Sinne des EuGH-Urteils.

 

Weitere Informationen finden Sie in unserem Bereich Wissenswerte unter EuGH-Urteil zur Zeiterfassung

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