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"Zutrittskontrolle" für Sie definiert und erklärt
Zutrittskontrolle, Zutrittsregelung oder Zutrittssteuerung – was ist korrekt?
Erstellt von PCS Systemtechnik, 08.07.2025
Es geht schon los: Heißt es nun Zutrittskontrolle, wo doch gar nicht "kontrolliert" wird? Oder lieber Zugangsregelung?
Zutrittskontrolle (auch "Zutrittsregelung", "Zutrittsmanagement" oder korrekt "Zutrittssteuerung" genannt) soll verhindern, dass fremde, unbefugte Personen ungehindert Gelände, Gebäude, Räume und Einrichtungen eines Unternehmens betreten. Eine Zutrittskontrolle sorgt daher für die physische Absicherung, sprich für Gebäude- und Geländesicherheit.
Unter "Zugangsregelung" (bzw. Zugangskontrolle) wird im Allgemeinen der Zugang zu digitalen Netzen verstanden. Die Zugangskontrolle zum Beispiel am PC ist eine wesentliche Voraussetzung für ein umfassendes betriebliches Informationssicherheitssystem, das mit der Zeit und mit den Anforderungen einer Firma mitwächst.
Berichte über steigende Wirtschaftskriminalität und -spionage, Vandalismus und Sabotage, Übergriffe, Terrorismus, Einbruch und Diebstahl zeigen den steigenden Sicherheitsbedarf auf. Sie untermauern die Notwendigkeit einer wirksamen betrieblichen Zutrittskontrolle und auch Zugangsregelung.
Am besten funktioniert Sicherheit, wenn alle Gewerke zusammenarbeiten. Dazu gehören: Zutritts-, Tür- und Ausweis-Management, Besuchermanagement, aber auch Parkplatz- und Besucherverwaltung. Videoüberwachung sowie Schnittstellen zu peripheren Systemen wie der Einbruchmeldeanlage unterstützen die Zutrittskontrolle mit weiteren Sicherheitsfunktionen. Auch eine Anbindung der Zeiterfassung ist sinnvoll, denn hier kann das gleiche Identifikationsmedium genutzt werden, wie für die Zutrittskontrolle. Ganz egal, ob Sie sich für Firmenausweise, Schlüsselanhänger oder das Smartphone als Identifikationsmedium entscheiden.
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