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Bei der Handvenenerkennung wird das Venenmuster im Inneren der Hand erfasst. Es ist ein hochsicheres und dabei komfortables biometrisches Verfahren.

Für die Identifikation genügt im einfachsten Fall der Besitz eines Ausweises, meist mit Lichtbild, das eine Kontrollperson mit dem „Original“ vergleicht. Einigermaßen sicher, abgesehen von Zwillingen und Doppelgängern, oder wenn die kontrollierende Person unter Zeitdruck steht und nur flüchtig den Pass ansieht.

Bei erhöhtem Sicherheitsbedarf wird darum ein zweites Kriterium geprüft:

  • Wissen: Das Wissen eines Passworts oder PINs.
  • Haben: Der Besitz eines Ausweises, eines Schlüssels oder eines Fahrzeugs mit bestimmten Kennzeichen.
  • Sein: Ein körperliches Merkmal wie Fingerabdruck, Iris, Gesicht oder eine persönliche Fähigkeit, z.B. seine Unterschrift so zu schreiben wie auf seinem Ausweis.

Passwörter und PINs sind nur bedingt sicher. Sie können bewusst weitergegeben oder ausgespäht werden; meistens ist es Leichtsinn wie das Passwort, das auf einem Zettel notiert vor dem Computermonitor liegt.

Eine Unterschrift zu fälschen erfordert schon mehr Geschick, aber auch das ist kein unlösbares Problem.

Das heute sicherste Verfahren ist die Identifikation über körperliche Merkmale wie Fingerprint, Retina-, Iris- oder Venenerkennung. Fälschungen sind hier sehr aufwändig und lassen sich bei entsprechend hohem technischen Aufwand fast völlig ausschließen.

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Caroline Elsner
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