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Andrea Scholz
Personalreferentin Recruiting
Beim Thema Zutrittskontrolle stößt man unweigerlich auf drei Begriffe: Identifikation, Verifikation und Authentifizierung.
Auch wenn diese Begriffe im Allgemeinen sehr unterschiedlich definiert werden, hat sich im Sicherheitsmarkt die folgende Definition durchgesetzt:
Bei der Identifikation wird aus einer praktisch beliebig großen Gruppe die Identität einer Person festgestellt. Dazu werden die Daten dieser Person mit allen Daten im System verglichen (1:n-Vergleich). So können bei einem Gesichtserkennungssystem alle in einer Datenbank abgespeicherten Gesichtsmerkmale mit dem aktuell erfassten Gesicht verglichen werden.
Bei der Verifikation oder Verifizierung wird ein bestimmtes Merkmal auf einem Datenträger mit einem Merkmal der Person verglichen (1:1-Vergleich). Das klassische Beispiel ist der Fingerabdruck, der auf einer Zutrittskarte abgelegt ist und mit dem aufgelegten Finger am Fingerprint-Terminal verglichen wird.
Als Authentifizierung (griechisch: authentikós: echt, verbürgt) wird der Vorgang bezeichnet, die Identität einer Person zweifelsfrei festzustellen. Das System stellt fest, dass es die Person selbst ist, und nicht nur die Karte dieser Person.
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Caroline Elsner
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