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Lösungspartner
Unsere europaweit ca. 100 Software- und Systemhauspartner bieten Lösungen mit INTUS-Produkten für alle Bereiche berieblicher Datenerfassung und Sicherheitstechnik.
Kennzeichnungspflicht von Videoüberwachungsanlagen.
Jede Videoüberwachungsanlage muss öffentlich gekennzeichnet sein. Dieser Hinweis muss für jeden sichtbar sein, bevor sie/er sich in den Bereich der Videoüberwachung begibt.
Die Kennzeichnung muss gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Art. 1 Abs. 1 und 2 bestimmte Mindestanforderungen erfüllen.
PCS stellt Ihnen gerne ein Muster zur Kennzeichnung einer Videoüberwachung zur Verfügung.
Ihr PCS Ansprechpartner
Walter Elsner
Geschäftsführender Gesellschafter
Tel.: +49 (0)89 - 68004-0
E-Mail: kontakt@pcs.com
