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Jede Videoüberwachungsanlage muss öffentlich gekennzeichnet sein. PCS stellt Ihnen gerne ein Muster zur Verfügung.

Kennzeichnungspflicht von Videoüberwachungsanlagen.

Jede Videoüberwachungsanlage muss öffentlich gekennzeichnet sein. Dieser Hinweis muss für jeden sichtbar sein, bevor sie/er sich in den Bereich der Videoüberwachung begibt.

Die Kennzeichnung muss gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Art. 1 Abs. 1 und 2 bestimmte Mindestanforderungen erfüllen.

PCS stellt Ihnen gerne ein Muster zur Kennzeichnung einer Videoüberwachung zur Verfügung.

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Ihr PCS Ansprechpartner

Caroline Elsner
Leiterin Marketing Kommunikation

Tel.: +49 89 68004 - 0

Fax.: Fax +49 89 68004 - 520

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