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Das Eugh urteil
In einem wegweisenden Urteil vom 14. Mai 2019 verpflichtet der Europäische Gerichtshof die Arbeitgeber dazu, ein System zur Arbeitszeiterfassung einzuführen. Im Urteil wird darauf hingewiesen, dass die Bestimmungen des Arbeitsschutzes für alle Arbeitnehmer umgesetzt werden müssen. Die vorgeschriebenen Höchst-Arbeitszeiten sollen nicht überschritten und Ruhezeiten eingehalten werden. Jedes Unternehmen und jede Institution ist zur Dokumentation der geleisteten Arbeitsstunden verpflichtet. Ein nationaler Gesetzesentwurf, welcher die Umsetzung des EuGH-Urteils regelt, wird für 2020 erwartet.
Bisherige Modelle der sogenannten „Vertrauensarbeitszeit“ könnten damit nicht mehr ausreichend sein. Die Dokumentationspflicht schreibt vor, dass ein Nachweis über geleistete Stunden zu führen ist, allerdings ist die Dokumentationsform nicht vorgeschrieben.