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Bereits 2019 verpflichtete der Europäische Gerichtshof Arbeitgeber dazu, ein System zur Arbeitszeiterfassung einzuführen. In einem aufsehenerregenden Spruch wiederholte das Bundesarbeitsgericht Erfurt im September 2022 diese Auffassung und wies darauf hin, dass die Bestimmungen des Arbeitsschutzes für alle Arbeitnehmer umgesetzt werden müssen.

Die vorgeschriebenen Höchst-Arbeitszeiten sollen nicht überschritten und Ruhezeiten eingehalten werden. Jedes Unternehmen und jede Institution ist zur Dokumentation der geleisteten Arbeitsstunden verpflichtet. Eine Umsetzung in das deutsche Arbeitsrecht steht zwar noch aus, entbindet Arbeitgeber aber nicht von der Umsetzung.

Bisherige Modelle der sogenannten „Vertrauensarbeitszeit“ werden damit nicht mehr ausreichend sein. Die Dokumentationspflicht schreibt vor, dass ein Nachweis über geleistete Stunden zu führen ist. Die Dokumentationsform ist bisher nicht vorgeschrieben. Ein digitales Zeiterfassungssystem empfiehlt sich, damit die Dokumentation nicht in einer Papierflut endet.

Erfahren Sie, was mit Zeiterfassung, Zeitwirtschaft und im Workforce Management möglich ist.

Nach den aktuellen Gerichtsurteilen, auch des Bundesarbeitsgerichts im September 2022, ist das Thema Zeiterfassung in den Medien sehr präsent und sorgt für Unsicherheit und Diskussionsstoff.

Wir haben mit unserer PCS Juristin Sabine Mandl darüber gesprochen, was es für Unternehmen und Mitarbeitende bedeutet.

 

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Caroline Elsner
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