Eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes wird für 2026 erwartet – um die Pflicht zur digitalen Erfassung der Arbeitszeit zu konkretisieren und die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gesetzlich zu verankern. Für Arbeitgeber ist damit klar: das Thema Zeiterfassung wird nicht zurückgedreht, sondern präzisiert.
Denn die Grundlagen sind bereits gelegt: Der Europäische Gerichtshof (14.05.2019, C-55/18) verlangt ein objektives, verlässliches und zugängliches System. Das Bundesarbeitsgericht hat das im Beschluss vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) bestätigt und klargestellt: Es gibt bereits heute eine gesetzliche Pflicht zur Zeiterfassung.