Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt für Arbeitgeber bereits heute. Auch wenn einzelne gesetzliche Detailfragen weiterhin diskutiert werden, ist die entscheidende Frage nicht mehr, ob Arbeitszeit erfasst werden muss, sondern wie Unternehmen die Erfassung nachvollziehbar und praxistauglich organisieren.
Die Rechtsprechung hat in den vergangenen Jahren wesentliche Leitplanken gesetzt. Daraus ergibt sich ein klarer Handlungsrahmen: Arbeitszeiten müssen so erfasst werden, dass sie nachvollziehbar, verlässlich und im Streitfall belegbar sind.
Dieser Beitrag zeigt, auf welcher rechtlichen Grundlage die Pflicht beruht, welche Folgen sich daraus für die Praxis ergeben und warum digitale Zeiterfassung in diesem Zusammenhang zunehmend an Bedeutung gewinnt.