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Andrea Scholz
Personalreferentin Recruiting
Zeiterfassung
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts Erfurt vom September 2022 macht deutlich: Es besteht bereits eine Pflicht zur Arbeitszeitdokumentation. Dies gilt nicht nur für Überstunden und Minijobs, sondern für alle Arbeitnehmenden. Diese Pflicht zur Dokumentation aller Arbeitszeiten ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz.
Klar ist, bisherige Modelle der Vertrauensarbeitszeit werden künftig neu definiert werden müssen. Ein Zeiterfassungssystem muss zukünftig vorhanden sein, und es muss nachvollziehbar und transparent sein.
Ist das sogenannte "Stechuhr-Urteil" ein Rückschritt oder eine Chance für neue Arbeitsformen? Wie sieht es mit Zeiterfassung im Homeoffice aus? Und was hat Zeiterfassung mit Workforce Management zu tun?
Wir klären auf!
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Caroline Elsner
Leiterin Marketing Kommunikation
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